AGB/GTC
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beratung Ing. Olaf Behring

§ 1. Geltungsbereich

Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Auftrages des Unternehmens "Beratung O. Behring" ( im folgenden Auftragnehmer -AN genannt )mit seinem Auftraggeber ( AG). Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Auftrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Abweichende Bedingungen des AG werden nur anerkannt, wenn einer Geltung dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 2. Vertragsinhalt

Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten, schriftlichen Auftrag geregelt.
Der AN erbringt eine vereinbarte Beratungsleistung. Diese Leistung ist erbracht, wenn Untersuchungen, Analysen, Kontakte erarbeitet sind und in der Auftragserteilung festgelegte Maßnahmen umgesetzt sind und mit dem AG Schlußfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet sind.
Die mündlich beauftragte Entwicklung konzeptioneller Vorschläge durch den AN sowie deren Vorstellung beim AG erfolgen gegen Bezahlung eines Honorars auf der Basis der Stunden - und Tagessätze des AN.

§ 3. Auftragserteilung

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Auftrag bezeichnete Tätigkeit. Soweit ein bestimmter Erfolg geschuldet sein soll, so ist dieser zwischen AG und AN schriftlich zu vereinbaren. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges ist nicht geschuldet.
Die schriftlich erklärte Annahme eines Angebotes gilt als Auftragsbestätigung. Widerspricht der AG der Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von 7 Tagen nicht oder schweigt der AG ganz, gilt der Vertrag gemäß der Auftragsbestätigung als geschlossen. Ein Widerspruch ist schriftlich gegenüber dem AN gelten zu machen.

§ 4. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - nicht verbindlich, sondern immer vorläufig. Überschreitungen von mehr als 20% werden dem AG rechtzeitig angezeigt.

§ 5. Mitwirkungspflicht

Der AG ist verpflichtet, den AN nach Kräften zu unterstützen und alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass der AN den Auftrag erfüllen kann. Es sind alle notwendigen Unterlagen/Materialien zur Auftragserfüllung bereitzustellen.
Kann ein Auftrag durch den Umstand, den der AG zu vertreten hat, nicht oder nicht termingerecht bearbeitet werden, so wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig und es sind Fremdkosten und Auslagen zu zahlen.
Bei mangelhafter Mitwirkung des AG kann der AN sofort fristlos kündigen.

§ 6. Nachträgliche Änderung des Auftrages

Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen in ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche gekennzeichnet sein.

§ 7. Dokumentation des Auftrages

Der AN erstattet nach Auftragserfüllung - falls nicht anders vereinbart - einen Abschlußbericht mit detaillierter Darstellung der in der Beauftragung gewünschten Sachverhalte.
Der Bericht ist grundsätzlich nicht zur Vorlage bei Dritten bestimmt.

§ 8. Vergütung, Erstattung von Aufwendungen

Soweit nicht anders vereinbart, werden die vom AN erbrachten Leistungen auf der Grundlage von Stunden - und Tagessätzen des AN abgerechnet. Reisezeit ist Auftragszeit und wird gleich verrechnet.
Das Honorar ist 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug zu zahlen.
Der AG erstattet dem AN alle im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Kosten und stellt im notwendige Unterlagen/Materialien kostenlos zur Verfügung.
Für den Fall, das dass Honorar nicht fristgerecht bezahlt wird, behält sich der AN das Recht vor, die im Auftrag vereinbarte Tätigkeit sofort einzustellen.
Neukunden zahlen 50% des vereinbarten Honorares vor Auftragsbeginn.

§ 9. Dienstzeit und Dienstort

Der AN bestimmt die Gestalltung seiner Dienstzeit sowie seinen Dienstort nach pflichtgemäßen Ermessen selbst. Er wird jedoch dem AG nach Absprache auch in dessen Haus zur Verfügung stehen.

§ 10. Haftung

Der AN haftet dem AG, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von Ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Seine Haftung für  Personen,- Sach - und Vermögensschäden ist begrenzt auf die Höhe des Honorars. Darüber hinaus gehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche müssen binnen 2 Kalenderwochen nach bekannt werden des Verstoßes geltend gemacht werden.

§ 11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder zeitlich unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eines angemessenen Neustarts hinauszuschieben. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information.

§ 12. Schweigepflicht

Der AN verpflichtet sich, über alle bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des AG auch nach Beendigung des Auftrages Stillschweigen zu bewahren. Überlassene Geschäftsunterlagen werden durch den AN sorgfälltig verwahrt, vor Einsichtnahme Dritter geschützt und nach Beendigung des Auftrages vollständig zurückgegeben.

§ 13. Wettbewerbsregeln

Während der Auftragserfüllung verzichtet der AN auf die Tätigkeit für andere Unternehmen, die aus der gleichen oder angrenzende Branche, wie der AG kommen.
Der AG verpflichtet sich im Gegenzug, mit den vom AN vermittelten Kontakten - falls nicht ausdrücklich anders vereinbart - innerhalb der folgenden 24 Monate keine neuen oder weiterführenden Geschäfte zu tätigen.

§ 14. Kündigung

Eine vorzeitige Kündigung des Auftrages ist schriftlich unter Angabe von Gründen anzuzeigen. Bereits erfüllte Teilobjekte sind voll zu honorieren.

§ 15. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelen Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluß unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand ist der Sitz von Beratung O. Behring.